Gemeindeschutz-Initiative

Eidgenössische Volksinitiative

Die Gemeindeschutz-Initiative fordert, dass alle Einwohner, die vom Bau von Windturbinen betroffen sind, demokratisch abstimmen können.

Die Umgebung unseres Wohnorts wirkt sich direkt auf unser Wohlbefinden und unsere Lebensqualität aus. Die Schönheit der Landschaft oder die Nähe zu Grünflächen sind wichtig, um sich erholen und die Vorzüge der Natur geniessen zu können. Die Realisierung von Windparks in der Umgebung eines Wohnorts bedroht die Lebensqualität und das Wohlbefinden. Diese Initiative fordert, dass jedes Windkraftprojekt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern in den Gemeinden, die von der Anlage betroffen sind, zur Abstimmung vorgelegt wird. So hat die Bevölkerung das Recht, ihr Wohlbefinden, ihre Lebensqualität und die Attraktivität ihrer Gemeinde zu verteidigen.

In der Schweiz sind mehrere hundert Windparks und weit über 1000 Windkraftanlagen vorausgesehen. Viele Regionen im Jurabogen, im Mittelland, in den Voralpen und den Alpen sind von geplanten Anlagen betroffen. Windturbinen haben Auswirkungen auf die Landschaft der betroffenen Regionen und den All- tag der Menschen, die dort leben. Deshalb muss den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, über diese Projekte abzustimmen.

Derzeit wird versucht, das Recht, sich lokal gegen den Bau von Windkraftanlagen zu wehren, so weit wie möglich zu beschränken. Dank der Verfassungsgarantie dieser Initiative müssen Gesetze auf Bundes- und Kantonsebene künftig kommunale Abstimmungen über Windkraftprojekte vorsehen.
Diese Initiative verbietet nicht die Errichtung von Windkraftanlagen in der Schweiz, sondern verlangt, dass diese einer verbindlichen Volksabstimmung unterzogen werden, und zwar in den betroffenen und stark beeinträchtigten Gemeinden.

Mehr zur Initiative finden Sie in diesem Artikel in der Umwelt-Zeitung vom 10. Juni 2024.

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Argumente

3 GRÜNDE, DIESE INITIATIVE ZU UNTERSCHREIBEN:

JA zum Schutz der Lebensqualität

Die Umgebung unseres Wohnortes ist wichtig für unser Wohlbefinden und unsere Lebensqualität. Jeder muss die Möglichkeit haben, seine Lebensqualität im Falle von Windkraftprojekten zu verteidigen.

JA zum Landschaftsschutz

Windkraftanlagen bleiben in der Landschaft nicht ohne Folgen. Wälder werden gerodet und die Landschaft wird verunstaltet. Die Natur und die touristische Attraktivität werden preisgegeben.

JA zum Schutz der Volksrechte

Die Einwohnerinnen und Einwohner einer Region, die von der Errichtung von Windparks betroffen sind und somit in ihrem Alltag direkt beeinträchtigt werden, müssen die Möglichkeit haben, über ein geplantes Projekt verbindlich abstimmen zu können.

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Initiativtext

Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks

Eidgenössische Volksinitiative «Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks (Gemeindeschutz-Initiative)»

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 89 Abs. 6
6 Projekte für Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 30 Metern oder mehr bedürfen der Zustimmung des Volkes der Standortgemeinde und der von den Windkraftanlagen besonders betroffenen Nachbargemeinden. Die Projektunterlagen müssen konkrete Auskunft geben über einzelne Standorte, Dimensionen der Bauwerke, die Erschliessung und die wesentlichen Auswirkungen der Windkraftanlagen.

Art. 197 Ziff. 163
16. Übergangsbestimmung zu Art. 89 Abs. 6 (Windkraftanlagen)
1 Windkraftanlagen, deren Mast am 1. Mai 2024 noch nicht errichtet war, bedürfen der nachträglichen Zustimmung des Volkes der Standortgemeinde und der von den Windkraftanlagen besonders betroffenen Nachbargemeinden, sofern diese Zustimmung nicht bereits vorliegt.

2 Wird die Zustimmung nicht erteilt, müssen die Windkraftanlagen und alle damit verbundenen Bauten und Anlagen zulasten der Ersteller innert 18 Monaten abgebrochen werden. Der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen.

3 Ausgenommen von dieser Regelung sind die Windenergie-Projekte La Joux-du-Plâne, Crêt-Meuron, Montperreux und Montagne de Buttes im Kanton Neuenburg, sofern bei diesen Projekten nach dem 1. Mai 2024 keine Änderungen erfolgen, welche eine Nutzungsplanänderung oder ein neues Baubewilligungsverfahren voraussetzen.

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1 SR 101

2 Die endgültige Nummerierung dieses Absatzes wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung und nimmt diese Anpassung im ganzen Text der Initiative vor.

3 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Initiativkomitee

Das Initiativkomitee, bestehend aus nachstehenden Urheberinnen und Urhebern, ist berechtigt, diese Volksinitiative mit absoluter Mehrheit seiner noch stimmberechtigten Mitglieder zurückzuziehen:

Alfred R. Sulzer

Unternehmer und Denkmalschützer, Ehrenpräsident Domus Antiqua Helvetica, Malans

Anael Lovis

Gemeindepräsident Les Genevez JU, FDP; Jüngster Gemeindepräsident der Schweiz, Les Genevez

Catherine Glutz von Blotzheim

Rechtsanwältin, Schwyz

Fabienne Duelli

Kantonsrätin AR, parteilos, SP-Fraktion, Wald

Marie-Claude Chappuis

Sopranistin, Sommentier

Raphael Alder

Gemeinderat FDP Russikon ZH, Madetswil

Antoinette de Weck

Grossrätin FDP FR, ehem. Geschäftsführerin Pro Natura FR, Fribourg

Marco Zimmermann

Vorstandsmitglied Freie Landschaft Thurgau, Braunau

Jean-Marc Blanc

Generalsekretär PL VD, Consultant, Bottens

Urs Waltenspül

Präsident Freie Landschaft Aargau & Luzern, Elektroingenieur HTL, Aarau

Siegfried Hettegger

Präsident Freie Landschaft Schwyz, Informatiker, Feusisberg

Peter Hess

Präsident wind-still, Bretzwil

Yvan Pahud

Nationalrat SVP VD, Gemeinderat Ste-Croix VD, L‘Auberson

Adrian Meier

Grossrat FDP AG, Menziken

Dieter Meyer

Prof. erem. Biologie Universität Fribourg, Präsident Paysage Libre Fribourg, Marly

Elias Vogt

Unternehmer, Umweltschützer und Präsident Freie Landschaft Schweiz, Grenchen

Martin Maletinsky

Präsident Freie Landschaft Zürich, Informatiker, Kilchberg

Andreas Sudler

Gemeindepräsident Bauma ZH, Bauma

Michel Fior

Präsident Paysage Libre BEJUNE, Müntschemier

  • Gaudenz von Salis, Ehem. Schweizer Botschafter, Malans
  • Charlotte Blank, Gemeinderätin Hemishofen SH, namens des Gesamtgemeinderates, Hemishofen
  • Nina von Albertini, Umweltwissenschaftlerin und Ingenieurin, Paspels
  • Markus Dietiker, Elektroingenieur HTL, Vorstandsmitglied Pro Lindenberg, Honau
  • Johann Widmer, Gemeinderat SVP Stadt Zürich, Zürich
  • Katharina Cryer, Sekundarlehrerin, Gründerin IG Gegenwind, Dägerlen

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Verein für Naturschutz und Demokratie
3000 Bern
Fribourger Kantonalbank
CH84 0076 8300 1728 1200 5