Die Umgebung unseres Wohnorts wirkt sich direkt auf unser Wohlbefinden und unsere Lebensqualität aus. Die Schönheit der Landschaft oder die Nähe zu Grünflächen sind wichtig, um sich erholen und die Vorzüge der Natur geniessen zu können. Die Realisierung von Windparks in der Umgebung eines Wohnorts bedroht die Lebensqualität und das Wohlbefinden. Diese Initiative fordert, dass jedes Windkraftprojekt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern in den Gemeinden, die von der Anlage betroffen sind, zur Abstimmung vorgelegt wird. So hat die Bevölkerung das Recht, ihr Wohlbefinden, ihre Lebensqualität und die Attraktivität ihrer Gemeinde zu verteidigen.
In der Schweiz sind mehrere hundert Windparks und weit über 1000 Windkraftanlagen vorausgesehen. Viele Regionen im Jurabogen, im Mittelland, in den Voralpen und den Alpen sind von geplanten Anlagen betroffen. Windturbinen haben Auswirkungen auf die Landschaft der betroffenen Regionen und den All- tag der Menschen, die dort leben. Deshalb muss den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, über diese Projekte abzustimmen.
Derzeit wird versucht, das Recht, sich lokal gegen den Bau von Windkraftanlagen zu wehren, so weit wie möglich zu beschränken. Dank der Verfassungsgarantie dieser Initiative müssen Gesetze auf Bundes- und Kantonsebene künftig kommunale Abstimmungen über Windkraftprojekte vorsehen.
Diese Initiative verbietet nicht die Errichtung von Windkraftanlagen in der Schweiz, sondern verlangt, dass diese einer verbindlichen Volksabstimmung unterzogen werden, und zwar in den betroffenen und stark beeinträchtigten Gemeinden.
Mehr zur Initiative finden Sie in diesem Artikel in der Umwelt-Zeitung vom 10. Juni 2024.
Unterschriftenbögen ausdrucken und sofort mit dem Sammeln beginnen:
Eidgenössische Volksinitiative «Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks (Gemeindeschutz-Initiative)»
Art. 89 Abs. 62
6 Projekte für Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 30 Metern oder mehr bedürfen der Zustimmung des Volkes der Standortgemeinde und der von den Windkraftanlagen besonders betroffenen Nachbargemeinden. Die Projektunterlagen müssen konkrete Auskunft geben über einzelne Standorte, Dimensionen der Bauwerke, die Erschliessung und die wesentlichen Auswirkungen der Windkraftanlagen.
Art. 197 Ziff. 163
16. Übergangsbestimmung zu Art. 89 Abs. 6 (Windkraftanlagen)
1 Windkraftanlagen, deren Mast am 1. Mai 2024 noch nicht errichtet war, bedürfen der nachträglichen Zustimmung des Volkes der Standortgemeinde und der von den Windkraftanlagen besonders betroffenen Nachbargemeinden, sofern diese Zustimmung nicht bereits vorliegt.
2 Wird die Zustimmung nicht erteilt, müssen die Windkraftanlagen und alle damit verbundenen Bauten und Anlagen zulasten der Ersteller innert 18 Monaten abgebrochen werden. Der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen.
3 Ausgenommen von dieser Regelung sind die Windenergie-Projekte La Joux-du-Plâne, Crêt-Meuron, Montperreux und Montagne de Buttes im Kanton Neuenburg, sofern bei diesen Projekten nach dem 1. Mai 2024 keine Änderungen erfolgen, welche eine Nutzungsplanänderung oder ein neues Baubewilligungsverfahren voraussetzen.
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1 SR 101
2 Die endgültige Nummerierung dieses Absatzes wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung und nimmt diese Anpassung im ganzen Text der Initiative vor.
3 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
Das Initiativkomitee, bestehend aus nachstehenden Urheberinnen und Urhebern, ist berechtigt, diese Volksinitiative mit absoluter Mehrheit seiner noch stimmberechtigten Mitglieder zurückzuziehen:
Alfred R. Sulzer
Unternehmer und Denkmalschützer, Ehrenpräsident Domus Antiqua Helvetica, Malans
Anael Lovis
Gemeindepräsident Les Genevez JU, FDP; Jüngster Gemeindepräsident der Schweiz, Les Genevez
Catherine Glutz von Blotzheim
Rechtsanwältin, Schwyz
Fabienne Duelli
Kantonsrätin AR, parteilos, SP-Fraktion, Wald
Marie-Claude Chappuis
Sopranistin, Sommentier
Raphael Alder
Gemeinderat FDP Russikon ZH, Madetswil
Antoinette de Weck
Grossrätin FDP FR, ehem. Geschäftsführerin Pro Natura FR, Fribourg
Marco Zimmermann
Vorstandsmitglied Freie Landschaft Thurgau, Braunau
Jean-Marc Blanc
Generalsekretär PL VD, Consultant, Bottens
Urs Waltenspül
Präsident Freie Landschaft Aargau & Luzern, Elektroingenieur HTL, Aarau
Siegfried Hettegger
Präsident Freie Landschaft Schwyz, Informatiker, Feusisberg
Peter Hess
Präsident wind-still, Bretzwil
Yvan Pahud
Nationalrat SVP VD, Gemeinderat Ste-Croix VD, L‘Auberson
Adrian Meier
Grossrat FDP AG, Menziken
Dieter Meyer
Prof. erem. Biologie Universität Fribourg, Präsident Paysage Libre Fribourg, Marly
Elias Vogt
Unternehmer, Umweltschützer und Präsident Freie Landschaft Schweiz, Grenchen
Martin Maletinsky
Präsident Freie Landschaft Zürich, Informatiker, Kilchberg
Andreas Sudler
Gemeindepräsident Bauma ZH, Bauma
Michel Fior
Präsident Paysage Libre BEJUNE, Müntschemier
Verein für Naturschutz und Demokratie
3000 Bern
Fribourger Kantonalbank
CH84 0076 8300 1728 1200 5
Eidgenössische Volksinitiative
«Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks (Gemeindeschutz-Initiative)»
Verein für Naturschutz und Demokratie,
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