Am Sonntag, 22. September 2024, stimmten drei Westschweizer Gemeinden über je ein Windpark-Projekt ab. In zwei Gemeinden wurden die vorgelegten Projekte abgelehnt. Dieses Ergebnis zeigt die großen Vorbehalte der Bevölkerung gegenüber der Windenergie. Es macht auch deutlich, wie wichtig es ist, der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, demokratisch über Windkraftprojekte abzustimmen – ein Recht, das Bundesrat und Parlament in Frage stellen.
In Belfaux (FR) wurde die Errichtung eines Windparks auf dem Gelände Les Collines de la Sonnaz mit über 78% abgelehnt. Im Rahmen dieser konsultativen Abstimmung konnte die Bevölkerung ihr Unverständnis über die Zerstörung ihres Lebensraums zum Ausdruck bringen. Die Gemeinde Sonvilier (BE) stimmte zum zweiten Mal über den Bebauungsplan für den geplanten Windpark « Quatre Bornes » ab. Während die erste Abstimmung im Jahr 2020 nur mit vier Stimmen Unterschied entschieden wurde, lehnte die Bevölkerung das Projekt diesmal mit 53,6% deutlich ab. Bullet (VD) hingegen sagte Ja zum Windpark Grandsonnaz, aber nur mit 22 Stimmen Unterschied (51% Ja).
Zwei wichtige Schlussfolgerungen können aus diesen Abstimmungen gezogen werden. Zum einen, insbesondere in Sonvilier und Bullet, zeigen die oft emotionalen Kampagnen, dass die Windenergie unsere Gemeinden und manchmal ganze Familien stark spaltet. Windkraft ist die einzige sogenannte « erneuerbare » Energie, welche derart unsere Gemeinden auseinanderreißt. Angesichts der großen Anzahl von Windparks, die bereits geplant sind, und der vielen neuen, die nach der letzten Revision des Energiegesetzes hinzukommen werden, wären unsere Behörden gut beraten, auf den spaltenden Effekt der Windkraft zu achten und unbestrittene Alternativen zu bevorzugen.
Zweitens zeigen die Abstimmungen in Belfaux, Sonvilier und Bullet, wie wichtig es ist, der Bevölkerung das Recht zu geben, demokratisch über Windkraftprojekte abzustimmen. Dieses Recht wird derzeit durch den Bundesrat und das Parlament in Frage gestellt. Ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Beschleunigung der Verfahren (23.051) wird derzeit in den Kommissionen der Parlamentskammern diskutiert. Er sieht nicht mehr und nicht weniger als die Abschaffung der lokalen Ebene vor. Es würde dem Standortkanton obliegen, alle erforderlichen kantonalen und kommunalen Genehmigungen für den Bau, die Erweiterung oder die Erneuerung von Windparks auf einmal zu erteilen. Die Gemeinden hätten dann kein Mitspracherecht mehr.
Es besteht kein Zweifel daran, dass diese erneute Revision des Energiegesetzes eine direkte Folge der wachsenden Ablehnung von Windkraftanlagen in der Schweizer Bevölkerung ist, die sich auch in Abstimmungen auf kommunaler Ebene äußert. Ein Initiativkomitee, das von Freie Landschaft Schweiz unterstützt wird, hat eine eidgenössische Volksinitiative ins Leben gerufen, um die Demokratie auch im Bereich der erneuerbaren Energien zu gewährleisten.
Die Abstimmungen an diesem Wochenende unterstreichen die Bedeutung dieser Initiative. Sie zeigen auch, dass eine Energiewende nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie von der Bevölkerung getragen wird und nicht gegen sie gerichtet ist.