Waldschutz- und Gemeindeschutz-Initiative sind zustande gekommen

Die am 25. Juli 2025 eingereichten eidgenössischen Volksinitiativen «Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen» und «Für den Schutz der direkten Demokratie bei Wind­parks» sind zustande gekommen. Wie die Bundeskanzlei mitteilt, sind bei der Waldschutz-Initiative 107‘693 Unterschriften gültig, bei der Gemeindeschutz-Initiative sind es 106‘010. Somit wird das Schweizer Volk in zwei bis drei Jahren darüber abstimmen können.

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Die am 25. Juli 2025 eingereichten eidgenössischen Volksinitiativen «Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen» und «Für den Schutz der direkten Demokratie bei Wind­parks» sind zustande gekommen. Wie die Bundeskanzlei mitteilt, sind bei der Waldschutz-Initiative 107‘693 Unterschriften gültig, bei der Gemeindeschutz-Initiative sind es 106‘010. Somit wird das Schweizer Volk in zwei bis drei Jahren darüber abstimmen können.

Bedrohte Wälder schützen

Die Waldschutz-Initiative verlangt, dass keine Windkraftanlagen im Wald und am Waldrand gebaut werden dürfen. Waldrodungen für Windkraftanlagen sollen untersagt werden, um den Schweizer Wald zu schützen. Unter dem Vorwand des Klimaschutzes sollen derzeit für zahlreiche Windturbinen grossflächige Rodungen durchgeführt werden. Allein im Kanton Zürich sind rund 100 Windturbinen geplant, fast alle davon in wertvollen Wäldern. Pro Windturbine müsste ein Fussballfeld Wald zerstört werden.

Direkte Demokratie sichern
Die Gemeindeschutzinitiative verlangt, dass alle von Windparks betroffenen Gemeinde darüber abstimmen können. Um den Bau von Windkraftanlagen gegen den Willen der betroffenen Bevölkerung durchzusetzen, haben mehrere Kantone das Mitspracherecht der Gemeinden unter dem Vorwand der «Verfahrensbeschleunigung» abgeschafft.

150 Jahre Waldschutz aufgeben? Gemeindeautonomie aushöhlen?
Die Anliegen zum Schutz des Waldes und der Demokratie sind in der Schweiz eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Seit 1872 sind Waldrodungen in der Schweiz verboten. Ausnahmen werden nur sehr restriktiv gewährt. Das entsprechende Gesetz (heute: Waldgesetz) war das erste Naturschutzgesetz in der Schweiz überhaupt. Es sorgte dafür, dass die Ressource Wald nicht übernutzt wurde. Mit der zunehmenden Zersiedelung und Zubetonierung unseres Landes ist der Wald zum wichtigsten Rückzugsort für Tiere und Pflanzen geworden. Zudem suchen viele Menschen Erholung im Wald.

Das Mitspracherecht der Gemeinden war bislang ebenfalls landesweit eine Selbstverständlichkeit. Zur Durchsetzung des Windkraftausbaus jedoch wird das Mitspracherecht immer mehr abgeschafft. In Schaffhausen, Luzern und St. Gallen hat die Bevölkerung nichts mehr zu entscheiden. Im Kanton Zürich ist die Abschaffung geplant. Der dortige Baudirektor hält das Mitspracherecht der Bevölkerung für «demokratiepolitisch fragwürdig».

Schweizer Werte pflegen und bewahren
Die Schutzinitiativen für den Schweizer Wald und das Mitspracherecht der Gemeinden möchten den bewährten Schutz von Wald und Natur sowie die erprobte direkte Demokratie auch nach 150 Jahren weiter sichern. Es gilt, wichtige Grundpfeiler der Schweiz zu schützen: Nämlich eine intakte Landschaft, eine vielfältige Biodiversität und unsere weltweit einzigartige Demokratie!