Nach dem Kanton Luzern entmachtet auch die St. Galler Kantonsregierung alle Gemeinden bei Windparks auf Kantonsgebiet. Damit wird es bei 17 geplanten Windparks keine Volksabstimmungen mehr geben. Die Demokratie in den Gemeinden ist ausgehebelt. Das Abstimmungsversprechen von Bundesrat Albert Rösti zum Stromgesetz wird vom St. Galler Regierungsrat gebrochen. Windparks dürfen nun auf den Flumserbergen, im St. Galler Rheintal, am Pizol, im Toggenburg und rund um die Stadt St. Gallen errichtet werden. Gegen die Pläne der St. Galler Regierung gab es von Gemeinden und Personen über 3‘000 Einwendungen, die abgelehnt werden.
Der St. Galler Regierungsrat hat bei seiner Anpassung des kantonalen Richtplans für Windparks die kantonale Planungs- und Bewilligungshoheit festgelegt. Windparks dürfen neu gegen den Willen der Einwohnerinnen und Einwohner errichtet werden. Volksabstimmungen gibt es keine mehr.
Der Kanton St. Gallen ist nach dem Kanton Luzern der zweite Deutschschweizer Kanton, welcher in den vergangenen Monaten das Mitspracherecht der Gemeinden bei Windparks abschafft. Im Kanton Luzern wird am 24. November 2024 über das kantonale Baugesetz abgestimmt. Im Kanton St. Gallen ist dagegen kein Referendum gegen den drastischen Entscheid des Regierungsrats möglich.
Der Entscheid der St. Galler Regierung ist deshalb für unser Land ein Präzedenzfall. Zum ersten Mal hat eine Exekutive die demokratische Mitbestimmung für Energieanlagen generell abgeschafft, ohne dass die Stimmbevölkerung dagegen ein Referendum ergreifen kann.
Zwar wehrten sich über 3‘000 Personen gegen den massiven Windenergieausbau und die Entmachtung der Gemeinden. Sechs Gemeinden lehnten geplante Windparks ab (Bad Ragaz, Balgach, Berneck, Oberriet, Quarten und Schänis), fünf weitere äusserten sich kritisch, darunter der St. Galler Stadtrat wegen der Beeinträchtigung des UNESCO-Weltkulturerbes Stiftsbezirk St. Gallen. Sogar aus dem benachbarten Kanton Graubünden kamen Einwendungen von derRegion Landquartund denGemeinden Fläsch und Zizers.Doch der Regierungsrat lehnte alle Einwendungen ab.
Die Befürchtungen der Gegner des Stromgesetzes sind somit wahr geworden. Das Abstimmungsversprechen von Bundesrat Albert Rösti, dass betroffene Gemeinden weiterhin abstimmen dürfen, wird vom St. Galler Regierungsrat gebrochen. Für den Kanton St. Gallen bedeutet dies nun die Festlegung von 17 Gebieten mit 92 Windkraftanlagen im kantonalen Richtplan. Darunter ist auch der Windpark Rheinau zwischen Bad Ragaz und Sargans. Er war 2019 aus dem damaligen Richtplanentwurf gestrichen worden, wegen breiten Widerstand u. a. vonBird Life, dem Heimatschutz, Pro Natura, der SP, dem VCS, dem WWF, der Stiftung Landschaftsschutz und den Gemeinden Bad Ragaz, Fläsch und Maienfeld. Nun ist er wieder festgesetzt worden.
Freie Landschaft Schweiz bedauert den drastischen Entscheid des Kantons St. Gallen und sammelt mit Hochdruck Unterschriften für die Gemeindeschutz-Initiative. Diese Initiative möchte, dass bei Windparks alle betroffenen Gemeinden in der Schweiz jeweils verbindlich abstimmen dürfen.