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Zwei Volksinitiativen zum Schutz der Natur und der Gemeinden lanciert

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Der Schutz der Natur und der Volksrechte in der Schweiz sind durch mehr als 300 Windparkprojekte mit mehr als 1000 Windrädern bedroht. Am 30. Januar 2024 werden zwei Volksinitiativen zum Schutz der Natur und der Gemeinden lanciert.

Unterstützt von Gemeindepräsidenten, Grossräten und Kantonsrätinnen, Gemeinderäten, einem Nationalrat sowie Professoren, Naturschützern, Biologen, Rechtsanwältinnen und Denkmalpflegern lanciert der Verband Freie Landschaft Schweiz zwei Initiativen.

Waldschutz-Initiative

Viele Windräder sollen mitten im Wald oder direkt am Waldrand errichtet werden. Für jede dort installierte Windkraftanlage würde jedoch eine Fläche von einem Fussballfeld gerodet. Tausende Hektar Wald und Natur wären somit einfach geopfert.

Der Wald ist nicht nur für die Biodiversität, sondern auch für den Menschen lebenswichtig. Es ist ein gesamtes Ökosystem betroffen, welches durch den Bau von Windkraftanlagen in Wäldern bedroht wird. Windkraftanlagen töten Vögel und Fledermäuse und führen zu einem Verlust an Lebensraum für die Tierwelt. Ausserdem verdichten die Baumaschinen den wertvollen Waldboden unwiederbringlich.

Die lancierte Initiative verbietet keine Errichtung von Windkraftanlagen in der Schweiz, sondern verlangt, dass diese deutlich ausserhalb von Wäldern und Waldweiden geplant und gebaut werden. Die Natur braucht Schutz und darf nicht im Namen des Klimas vernichtet werden. Klimaschutz bedeutet auch, den Wald als natürliche Lunge zu schützen.

Gemeindeschutz-Initiative

Viele Regionen im Jurabogen, im Mittelland, in den Voralpen und den Alpen sind von geplanten Windkraftanlagen betroffen. Windturbinen haben Auswirkungen auf die Landschaft der betroffenen Regionen und den Alltag der Menschen, die in der Umgebung leben. Deshalb muss den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, über diese Projekte abzustimmen.

Derzeit wird versucht, das Recht, sich lokal gegen den Bau von Windkraftanlagen zu wehren, so weit wie möglich zu beschränken. Dank der Verfassungsgarantie dieser Initiative müssen auf Bundes- und Kantonsebene künftig kommunale Abstimmungen über Windkraftprojekte vorgesehen werden.

Die lancierte Initiative verbietet keine Errichtung von Windkraftanlagen in der Schweiz, sondern verlangt, dass diese einer verbindlichen Volksabstimmung unterzogen werden, und zwar in den betroffenen und stark beeinträchtigten Gemeinden.

Für weitere Informationen (Deutsch und Französisch): Elias Vogt, Präsident Freie Landschaft Schweiz, 032 530 27 23, elias.v@gmx.ch