Gemeindeschutz-Initiative

Heerbrugg: Freie Landschaft St. Gallen gewinnt Rechtsstreit bei umstrittenem Windkraftprojekt

Die Freie Landschaft St. Gallen hat im Rechtsstreit gegen das St. Galler Bau- und Umweltdepartement gewonnen, welches die Herausgabe einer geheimgehaltenen Machbarkeitsstudie betraf.

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Die Freie Landschaft St. Gallen hat im Rechtsstreit gegen das St. Galler Bau- und Umweltdepartement gewonnen, welches die Herausgabe einer geheimgehaltenen Machbarkeitsstudie betraf. Die Firma SFS plant auf ihrem Gelände in Heerbrugg im Rheintal den Bau einer 220 m hohen Windkraftanlage, die sich mitten im Siedlungsgebiet und nur 250 m von dem nächstgelegenen bewohnten Gebäude entfernt befinden würde.

Während der öffentlichen Mitwirkung zur Änderung des Richtplans verweigerte das zuständige Amt die Offenlegung der Machbarkeitsstudie. Die kürzlich ergangene Entscheidung der Verwaltungsrekurskommission hat jedoch richtungsweisenden Charakter: Alle Argumente, die zur Verweigerung der Herausgabe vorgebracht wurden, wurden zurückgewiesen. Es wird betont, dass die Offenlegung der Gutachten für eine verantwortungsvolle öffentliche Mitwirkung unerlässlich ist, da ansonsten eine offene Diskussion über das Projekt verhindert würde.

Die Machbarkeitsstudie zeigt alarmierende Ergebnisse: Die festgelegten Lärmschutzgrenzen würden überschritten, und die Firma hat eine Lärmschutz-Altlast, die saniert werden muss. Zudem beträgt die gemessene Windstärke in 100 m Höhe lediglich 3,6 m/s, was für den Betrieb einer Windkraftanlage äußerst ungünstig ist. Angesichts dieser Situation musste der Kanton eine zweite Mitwirkung einberufen, die noch bis zum 13. Dezember andauern wird.

Die Interessengemeinschaft Gegenwind Au-Heerbrugg setzt sich aktiv gegen das vorliegende Projekt zur Wehr und hat bei der Gemeinde eine Mindestabstandsinitiative eingereicht.